Die Wahl der Rchtsform beeinflusst entscheidend eine ganze Reihe betriebswirtschaftlicher Kernfragen, beispielsweise die

- Kapitalbeschaffung (wer bringt das Kapital auf?),

- Haftung (wer haftet für die Schulden? / In welchem Umfang wird gehaftet?)

- Geschäftsführung und Vertretung (wer ist berechtigt die Unternehmung zu leiten und nach außen zu vertreten?)

- Gewin- und Verlustverteilung (wer erhält in welcher Höhe den erwirtschafteten Gewinn und wie wird der Verlust verteilt?),

- steuerliche Behandlung.

Abgesehen von der UMGRÜNDUNG trifft der Unternehmer mit der Wahl der Rechtsform betriebswirtschaftliche Entscheidungen für einen längeren Zeitraum.

Bei den erwerbwirtschaftliche Unternehmen unterscheidet man Einzelunternehmen und Gesellschaftsunternehmen. Die Gesellschaftsunternehmen wiederum gliedern sich in die Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Die wesentlichen Unternehmensformen (EU, GbR, OHG, KG, GmbH, AG) sollen hier behandelt werden.